Neue Analysestraße für HbA1c, Blutbild und BSG

Hannover, September 2025

Unser Labor hat die Analytik für Blutbild, HbA1c und BSG auf eine moderne EDTA-Analysestraße umgestellt. Zudem erfolgt die HbA1c-Bestimmung ab sofort per HPLC – für schnellere Befunde, höhere Spezifität und zusätzliche Hinweise auf Hb-Varianten.

Wir freuen uns, Ihnen eine wichtige Neuerung in unserem Labor mitteilen zu können: Die Analytik für Blutbild, HbA1c und Blutsenkung (BSG) wurde auf eine moderne EDTA-Analysestraße mit integrierter Archivierung umgestellt.

Ein besonderer Fortschritt betrifft die HbA1c-Bestimmung:

  • Statt der bisherigen immunologischen Methode nutzen wir ab sofort die HPLC (Hochleistungsflüssigkeitschromatographie).
  • Die Messungen erfolgen weiterhin nach IFCC/NGSP-Standardisierung.
  • Ein zusätzlicher Vorteil: Hämoglobinvarianten können erkannt und im Befund kommentiert werden.

Vorteile für Sie und Ihre Patientinnen und Patienten:

  • Schnellere Befundlaufzeiten dank automatisiertem Probendurchlauf
  • Höhere Spezifität durch die HPLC-Methode im Vergleich zu immunologischen Verfahren
  • Zusätzliche Hinweise auf mögliche Hb-Varianten direkt im Befund
  • Zuverlässige Archivierung der EDTA-Proben (3 Tage)

Die Einsendung durch Ihre Praxis bleibt unverändert: Wir benötigen aktuell weiterhin pro Auftragsschein das entsprechende Material, um den laborinternen Ablauf nicht zu verzögern.

Für Fragen und Austausch stehen wir Ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung.

Mit kollegialen Grüßen
Ihr Laborteam

Download Laborinformation

EDTA-Straße für Blutbilderstellung, Archivierung, HbA1c und BSG (von rechts)

Tosoh G11 - HPLC

Aktuelles

Neue Analysestraße für HbA1c, Blutbild und BSG 16.09.2025
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Abrechnung
EBM-Abrechnung: Wichtige Neuerungen ab Januar 2025 30.01.2025
Ab dem 1. Januar 2025 treten bedeutende Änderungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) in Kraft, die insbesondere die Abrechnung von Kostenpauschalen für Entnahmematerial, digitale Auftragssysteme und Transportleistungen betreffen. Diese Neuerungen haben direkte Auswirkungen auf die tägliche Praxis und die Abrechnung von Laborleistungen.
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Ab 01.04.24: Beauftragung in-vitro-diagnostischer Leistungen wird vereinheitlicht 28.03.2024
Ab dem 1. April 2024 werden alle Materialsendungen für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen nach Abschnitt 1.7 und 30.12.2 EBM sowie nach Kapitel 11, 19 und 32 EBM einheitlich mittels Muster 10 beauftragt.
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