Abrechnung und Ausnahmekennziffern

Zur Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus werden die arztgruppenspezifische Punktzahl, die Zahl der relevanten Behandlungsfälle im Quartal und die durchschnittlichen Laborkosten einer Arztpraxis pro Behandlungsfall zu Grunde gelegt.

Im Zusammenhang mit bestimmten Indikationen sind entsprechende Ausnahmekennziffern zu dokumentieren. Diese Ausnahmekennziffern sind an definierte Laboruntersuchungen gekoppelt. Diese Laboruntersuchungen bleiben bei der Berechnung der Laborkosten pro Behandlungsfall unberücksichtigt. Darüber hinausgehende Laboruntersuchungen können jedoch angefordert werden.

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